Unsere Argumente gegen das Abknicken der nördlichen Abflugroute (25R) Richtung Westen:

1. Die Bürger in Lichtenrade, Mahlow-Nord, Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow und Wannsee fühlen sich betrogen und verraten, denn sie haben der von offizieller Seite veröffentlichten, gerade verlaufenden Flugrouten-Planung vertraut. Mit der Ankündigung abknickender Flugrouten wurde das Vertrauen der Bürger in die Kalkulierbarkeit staatlichen Handels, die Rechtssicherheit und das Vertrauen in die Politik erheblich erschüttert.
2. Die nach ursprünglicher Planung vom Fluglärm betroffenen Gemeinden bleiben durch die Beibehaltung der Anflugrouten nach wie vor betroffen; durch ein Abknicken der nördlichen Abflugroute Richtung Westen (25R) gibt es nun aber zusätzlich viele weitere Gemeinden und Bezirke, die ebenfalls betroffen sind. So käme es zu einer deutlichen Ausweitung der Fluglärmzone und einer insgesamt weitaus höheren Zahl Betroffener.
3. Die Gemeinden im Umfeld des künftigen BER haben seit Jahren ihre Flächennutzungspläne und entsprechende Bau-, Schallschutz- und Infrastrukturmaßnahmen an der ursprünglichen, gerade verlaufenden Abflugroute ausgerichtet. Eine Änderung und Ausweitung der Fluglärmzone wird zu einer erheblichen Kostensteigerung führen, die im Wesentlichen durch weitere Steuergelder finanziert werden müsste.
4. Vielen Bürgern, die sich in den letzten Jahren in Lichtenrade, Mahlow-Nord, Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow, Lichterfelde oder Wannsee niedergelassen haben, droht durch die neue Flugrouten-Planung ein erheblicher Haus- und Grundstückswertverlust. Im Gegensatz zu den bisher durch den aktuellen Betrieb der Nordbahn Betroffenen, tritt für die neuen Betroffenen überraschend eine massive wirtschaftliche Schädigung ein.
5. Das Abknicken der Abflugroute von der nördlichen Startbahn Richtung Westen zusammen mit dem geplanten Abknicken der Abflugroute von der südlichen Startbahn Richtung Westen scheint nach international geltenden Vorschriften nicht zwingend notwendig zu sein.
6. Das jüngst ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.11.2014 hat unsere Forderung zum Teil befriedigt. Während der Tagstunden von 6:00 bis 22:00 Uhr wurde die gerade Abflugroute Richtung Westen höchstrichterlich bestätigt.
7. Durch das zuvor vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg am 25.09.2013 gefällte Urteil, droht aber weiterhin während der Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr eine nach Norden abknickende Flugroute. Über 10.000 Neubetroffene hätten dann durch lebensferne Lärmberechnungsverfahren möglicherweise keinen Anspruch auf Lärmschutz.
8. Sollte an der Flugrouten-Planung für die Nachtstunden festgehalten werden, so wäre mit erneuten Rechtsklagen nun betroffener Bürger zu rechnen. Dies könnte eine dauerhafte Einschränkung des Flugbetriebs am neuen Großflughafen BER mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen nicht nur für den Flughafen selbst nach sich ziehen.

Wir fordern daher die Beibehaltung der – wie ursprünglich vorgesehen – geraden Abflugroute der nördlichen Startbahn auch während der Nachtstunden! Hierauf haben wir uns alle seit Jahren verlassen!

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