Presse

Pressemitteilung
Lichtenrade/Mahlow-Nord, den 7. September 2016

Was sich zunächst als erfreuliche Nachricht liest hat einen kräftigen Pferdefuß.

Jeder begrüßt es, wenn es weniger Lärm gibt. Sollte ein veränderter sogenannter Flugzeug-Mix dazu führen umso besser. Doch lassen wir uns nicht täuschen. Dies ist eine Momentaufnahme – zumindest was das Ausbleiben der schweren Maschinen wie Boeing 747 und Airbus A380 betrifft.

Sicher das Fluggerät wird immer moderner – die alten Kisten verbrennen zu viel Kerosin und müssen kostenträchtig intensiver gewartet werden – da werden sie bei der besten Gelegenheit ausgemustert.

Doch schauen wir genauer hin. Der Flugzeug-Mix ist in 2015 ein anderer als in 2012 und ein anderer als im Jahr 2019. Der prognostizierte Flugzeug-Mix des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 für das Jahr 2023 war auch dem Traum geschuldet, ein internationales Drehkreuz am BER zu etablieren – für lange Distanzen werden die großen Maschinen eingesetzt. Der 2004-er Flugzeug-Mix bedeutete auch ein Kompromiss zwischen Belastung und Entlastung der von Fluglärm betroffenen Anwohner des Flughafens BER. Und er war zudem eine einigermaßen rechtsverbindliche Berechnungsgrundlage, auf welcher die Flughafengesellschaft den Betroffenen Schallschutz zu gewähren hat.

Sollte jetzt die Berechnungsgrundlage wie angekündigt verwässert werden und in 5 oder 10 Jahren der Flugzeug-Mix (durch die irgendwann erfolgte Eröffnung des BER) sich wieder durch Langstreckenstreckenflüge mit den „Flug-Jumbos“ negativ verändern, stiege auch die Lärmbelästigung wieder. Die von Fluglärm Betroffenen müssten mit dem abgespeckten Lärmschutz leben. Oder sie müssten nun selbst in mühsamer Eigeninitiative die Lärmbelastung und den daraus resultierenden Schallschutzbedarf einzeln nachweisen – aufwendig und teuer.

Das jetzige Verfahren nimmt die FBB - sozusagen als Lärmverursacher - pauschal in die Pflicht.

Betroffen sind zuerst die 6.000 Anwohner von den 26.000, die noch keinen Schallschutzantrag gestellt haben. Gründe hierzu gibt es massenhaft – von strittigen Berechnungsmethoden bis hin zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen, was die Definition von Wohnräumen betrifft. Bei letzterem hat die FBB andere Auffassungen als das Brandenburger Baurecht.

Und dann betrifft es noch die rund 4.000 Anwohner von Mahlow-Nord, die von einer im Beschlussverfahren begriffenen, nach Norden verschwenkten Nachtflugroute betroffen sein könnten. Sie bekämen einen extrem abgespeckten Schallschutz – nur für die Schlafräume. Wer in diesem Wohnumfeld dem Fluglärm ausweichen will, muss sich zwischen 22:00 und 6:00 Uhr in seinen Schlafräumen aufhalten. Die restliche Wohnung bliebe ungeschützt.

Die Flughafengesellschaft will den Flugzeug-Mix den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Was die FBB allerdings nicht möchte, ist die Berechnungsgrundlage dem aktuellen Lärmschutzgesetz anzupassen. Die Errichtungsgrundlage für den BER, der Planfeststellungsbeschluss von 2004 muss nämlich nicht die Novellierung des Lärmschutzgesetzes von 2007 nachvollziehen. Dieses sieht eine erhebliche Absenkung der Grenzwerte von 55 auf 50 dbA vor. Dass dies keine Kleinigkeit ist wird dadurch klar, dass eine Veränderung des Grenzwertes um 3 dbA auf Grund der Berechnungsweise einer Halbierung bzw. Verdoppelung des Lärms entspricht.

Der Flughafen BER ginge also bei einer geplanten Inbetriebnahme in 2017 mit einem um 10 Jahre überholten Lärmschutz an den Start.
Neuer Flugzeug-Mix – altes Lärmschutzkorsett – da geht etwas nicht zusammen.

Ach ja, die Größe des Anspruchsgebietes ändere sich nicht, verlautbart die FBB.

Daran könnte die FBB auch gar nichts drehen, denn die Festlegung oder Veränderung von Lärmschutzzonen liegt gar nicht im Zugriffsbereich der FBB. Diese liegen für den BER in staatlicher Hand und werden vom Landesamt für Umwelt (LfU) ermittelt und festgelegt – streng nach Gesetz.

Bernd Röstel
Sprecher des Sprecherrates


Pressemitteilung
Lichtenrade/Mahlow-Nord, den 13. November 2014

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den geraden Abflugrouten am zukünftigen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) wird von der BI Lichtenrade/Mahlow-Nord mit Erleichterung aufgenommen. Mehrere 10.000 Neubetroffene ohne Lärmschutz bleiben dadurch am Tage verschont, darunter rund 4.500 Neubetroffene in Mahlow-Nord, so die Bürgerinitiative. Auch Kinder profitieren vom Urteil: 8.500 Kinder in den Kitas und Schulen von  Lichtenrade, Mahlow-Nord und Großbeeren werden tagsüber von Fluglärm oberhalb von 45db verschont.

Auf hochwertigen Lärmschutz kommt es jetzt an

„Jetzt muss es darum gehen, den Flugbetrieb so zu strukturieren, dass die Belastung der Flughafenanwohner so gering wie möglich ausfällt“, sagt Bernd Röstel, Sprecher der Bürgerinitiative Lichtenrade/Mahlow-Nord. „Bei aller Erleichterung übersehen wir nicht die Schwerstbelastung der Bewohner im Kerngebiet von Blankenfelde-Mahlow.“ Die Brandenburger Landesregierung ist jetzt aufgefordert, bei der Flughafengesellschaft FBB strikt daraufhin zu wirken, dass endlich ein qualitativ hochwertiger Lärmschutz gewährt und in die Gebäude eingebaut wird.

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern endgültig die geraden Abflugrouten von der Nordbahn Richtung Westen (25R) bestätigt. Danach ist tagsüber von 6:00 bis 22:00 Uhr der Überflug des Ortskerns der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow bei An- und Abflügen zulässig. Dies entspricht – zumindest in Teilen – der Festlegung durch den Planfeststellungsbeschluss von 2004 für den Flughafen Berlin Schönefeld, auf den eine Vielzahl der Anwohner im Flughafenumfeld vertraut hatten.

Während der Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr darf die Ortsmitte von Blankenfelde-Mahlow nicht überflogen werden und verschafft den Bewohnern dadurch eine Lärmpause.

Ansprechpartner für Journalisten
Bernd Röstel
Sprecher der Bürgerinitiative Lichtenrade/Mahlow-Nord gegen Fluglärm
Tel.: 0176/24706444

Pressemitteilung - Berlin - Lichtenrade, den 13. Oktober 2013

Es gibt Legenden, die halten sich hartnäckig. Generationen von Kindern wurden mit Spinat gequält, weil ein nachlässiger Wissenschaftler die Kommastellen falsch berechnet hatte. Ähnlich verhält es sich mit der Legende der ständig beschworenen „Nordumfliegung“ der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow entlang der L76, welche prompt und scheinbar kritiklos von vielen übernommen wird, selbst von Marcel Hoffmann in seinen neuesten Routenvorschlägen.

Offensichtlich sind für den Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow die Gemeindeteile Roter Dudel und Mahlow-Waldblick lästige Anhängsel, so wie der Wurmfortsatz des menschlichen Darms. Denn eben diese würden bei der von ihm propagierten ominösen „Nordumfliegung“ überflogen werden, ebenso wie der große Siedlungsbereich „Himmel auf Erden“ entlang der L76 - mithin wären ca. 4.000 Gemeindemitglieder neubetroffen.

Diese Handlungen des Bürgermeisters Ortwin Baier tragen für viele Gemeindemitglieder den Charakter einer Spaltung der Gemeinde. Mit der propagierten Nordverschwenkung würde im Endeffekt also eine Verlagerung des Fluglärms innerhalb der Gemeinde erfolgen. Doch damit nicht genug – zusätzlich würde auch Berliner Stadtgebiet, u.a. der Bezirk Lichtenrade überflogen werden.

Wer den Ausführungen des Vertreters der DFS während der Verhandlung vor dem OVG am 19.9.2013 aufmerksam folgte, konnte erfahren, dass die „Slalom-Route“ im Normalbetrieb einhergehen würde mit einer Abweichungstoleranz von jeweils einer nautischen Meile, also ca. 2km nach beiden Seiten. Dies wiederum würde einerseits bedeuten, dass die Entlastung des Kerngebietes von der geraden Route geringer als erhofft ausfallen dürfte – andererseits eine wesentlich größere Zahl an Neubetroffenen in Lichtenrade entstehen würde.

Zusätzlich nimmt die Steigfähigkeit eines Flugzeuges bei Kurvenflügen ab – in der Konsequenz bedeutet dies, dass die unter der Flugbahn wohnenden Anwohner, auf einer längeren Strecke als beim Geradeausflug, mit stärkerem Lärm überzogen würden.

Und dieser Schildbürgerstreich wird dann komplett, wenn man einen Blick in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom 20.12.2011 wirft. Das nördliche Gebiet entlang der L76, welches nach Wünschen des Bürgermeisters Baier dann überflogen werden würde, wird dort als „außerhalb der Siedlungsbeschränkungszone und außerhalb des Tag- und Nachtschutzgebietes des Flughafens“ gepriesen.

Im Endbericht des Städtebaulichen Rahmenplanes Mahlow-Nord vom 10.05.2012 (S.10, unten) wird beschrieben: „Ein Vorteil des Standortes ist zudem, dass er sich außerhalb der An- und Abflugschneisen des künftigen Flughafens BBI befindet. Es böte sich somit auch die Gelegenheit an dieser Stelle Kita bzw. Schulplätze als Ersatz für die in Zukunft verlärmten Gemeindebereiche einzurichten.“ Diese Vorteile wären dann leichtfertig verwirkt.

Und so ganz nebenbei würde sich Blankenfelde-Mahlow nicht nur der „sogenannten Doppelbelastung“ entledigen – sondern die Gemeinde hätte die Hauptlast von mehr als 2/3 des Fluglärms – nämlich den stärkeren Lärm der Abflüge – nach Norden verschoben und damit den Neubetroffenen in Mahlow-Nord und in Lichtenrade im Süden Berlins den Bärenanteil der Lärmfracht aufgehalst!

Die Bewohner des Kerngebietes von Blankenfelde-Mahlow haben bei ihrer Niederlassung von den niedrigen Immobilienpreisen profitiert – der Lärmabschlag war spätestens seit dem Planfeststellungsbeschluß von 2004 eingepreist. Trotz der Hinweise auf den zu erwartenden Fluglärm, hat sich die Neu-Besiedelung des Kerngebietes deutlich erhöht. Trotz entsprechender Vermerke in den Baugenehmigungen hat sich somit die Zahl der Schwerstbetroffenen erheblich ausgeweitet.

Die Neuansiedler von Lichtenrade und Mahlow-Nord hingegen mussten ihre Standorte außerhalb der festgelegten Flugrouten und außerhalb des Tag- und Nachtschutzgebietes mit wesentlich höheren Aufschlägen bezahlen. Sie profitieren also nicht nur nicht von den Schallschutzvorgaben des Planfeststellungsbeschlusses wie bspw. das Kerngebiet von Blankenfelde-Mahlow, sondern hätten zudem hohe wirtschaftliche Verluste zu realisieren.

Angesichts dieser Umstände würde ihr Vertrauen in politische Aussagen, Verwaltungsauskünfte und rechtsstaatliches Handeln nachhaltig erschüttert und beschädigt. Die Bürger von Lichtenrade und Mahlow-Nord werden sich nicht mit Überflügen abfinden – weder am Tag noch in der Nacht.

Bernd Röstel
Sprecher des Sprecherrates

 

Pressemitteilung Berlin - Lichtenrade, den 11. Oktober 2013

Der Berliner Bezirk Lichtenrade läuft durch seine Nähe zum zukünftigen BER zunehmend Gefahr, starken Lärmbelastungen ausgesetzt zu werden.

• So muss die Bundesstraße 96 einen gewichtigen Teil des An- und Abreiseverkehrs, aber auch des Lieferverkehrs aufnehmen.
• Die Dresdner Bahn-Linie soll einen Großteil der An- und Abreise mit der Bahn bewältigen.
• Durch das Urteil des OVG vom 19.09.2013 drohen nun erneut Überflüge während der Nachtstunden über Lichtenrade.

Ein intakter und lebenswerter Bezirk würde der Verlärmung durch verschiedene Verkehrsträger preisgegeben. Die unterzeichnenden gemeinnützigen Vereine, die sich als relevante Gruppierungen in Lichtenrade ehrenamtlich für den Gesundheits- und Umweltschutz einsetzen, fordern zugunsten des Gemeinwohls:

1. Stadtabgewandte Flugrouten, mindestens aber die geraden Routen gemäß Planfeststellungsbeschluß zur Errichtung des BER von 2004.
2. Eine 'lange' Tunnellösung für die Dresdner Bahn vor dem Schichauweg bis zur Stadtgrenze.
3. Ein striktes Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr, das auch den Schwerstbetroffenen Lärmpausen für die Nacht einräumt.

Die Unterzeichner distanzieren sich nachdrücklich von Verlautbarungen und Gedankenspielen anderer Gruppierungen, die nicht ihre Positionen widergeben.

Bernd Röstel - BI Lichtenrade/Mahlow-Nord gegen Fluglärm e.V.,
Manfred Beck – BI Lichtenrade – Dresdner Bahn e.V. - Bahn für die Menschen,
Michael Delor - BI Rettet die Marienfelder Feldmark  BUND – Bezirksgruppe,
Wolfgang Spranger - Trägerverein Lichtenrader Volkspark e.V.

 

Pressemitteilung »» «« Berlin - Lichtenrade, den 1. Oktober 2012

Nach ersten überschlägigen Schätzungen der » Landesabstimmungsleiterin «, wurde mit ca. 160.000 abgegebenen Unterschriften die erforderliche Stimmenanzahl von 173.000 für ein erfolgreiches Volksbegehren nur knapp verfehlt. Unsere demokratisch verfasste Gesellschaft lebt von aktiven Bürgern, die sich in das politische und gesellschaftliche Leben einbringen. In Zeiten, in denen die Wahlbeteiligung bei Landtags- und Bundestagswahlen erschreckend nachgelassen hat, die politischen Vertreter sich zunehmend Akzeptanzproblemen gegenübersehen, findet der Bürgerwillen in „alternativen“ Parteien und Bürgerbewegungen verstärkt seinen Ausdruck. Und so bedeuten die rund 160.000 Stimmen Berliner Bürger ein eindrucksvolles Votum für ein verbessertes Nachtflugverbot. Sie zeigen zudem eine zunehmende Sensibilisierung für die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs, speziell für die Nachtstunden. Worum ging es bei dem Volksbegehren? Umfangreiche wissenschaftliche Studien weisen auf gehäufte Erkrankungen durch Nachtflüge im Umfeld von Flughäfen hin. Herzinfarkt- und Schlaganfallraten, aber auch Brustkrebserkrankungen der weiblichen Brust in der betroffenen Bevölkerung stiegen neben weiteren Krankheitserscheinungen signifikant an. Lern- und Entwicklungsstörungen bei Kindern wiesen bedenkliche Zunahmen auf. Die Zahlen und Auswirkungen sind derart alarmierend, dass Verbände und Organisationen wie bspw. die Deutsche Herzstiftung, der Deutsche Ärztetag, wie auch das Umweltbundesamt u.a. ein striktes Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr fordern. Das aktuelle Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg BER musste überhaupt erst von betroffenen Bürgern vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 2006 erstritten werden, weil die Berliner und Brandenburgische Landesregierung ihre Fürsorgepflicht zum Schutz der Bevölkerung vernachlässigte. Doch dieser vom BVerwG zugestandene rudimentäre Schutz mit Ruhezeiten von 0:00 bis 5:00Uhr, ist viel zu gering bemessen und zudem durch viele Ausnahmeregelungen durchlöchert. Kein Erwachsener und kein Kind kommen auf Dauer mit 5 Stunden Schlaf aus, ohne gesundheitliche Schäden davonzutragen. Die finanziellen Folgen aufgrund von Gesundheitsschäden haben neben den Betroffenen auch die Steuerzahler und die Mitglieder der Krankenversicherungen zu tragen, die mit ihren Steuern und Beiträgen die Folgen einer verfehlten Verkehrspolitik und mangelhafter gesetzlicher Schutzvorkehrungen alimentieren müssen. Wir erwarten, dass der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit den mit rund 160.000 Stimmen eindrucksvoll demonstrierten Bürgerwillen Rechnung trägt und die Forderungen des Volksbegehrens in die Regierungspolitik einbezieht. Bernd Röstel Mitglied des Sprecherrates

Am 24. Juli 2012 findet ein bedeutungsschwerer Test der Brandschutzanlage des Flughafens Berlin Brandenburg BER statt. Vom Ausgang dieses Tests erwarten sich alle Beteiligten Aufschluss über die Validität des nächstgeplanten Eröffnungstermins am 17. März 2013. Auf der einen Seite – ein Flughafenchef! Vorstandsvorsitzender einer GmbH, die zu je 37% dem Land Brandenburg und Berlin und zu 26% der Bundesrepublik Deutschland gehört. Er verantwortet in seiner Position den Bau und die Inbetriebnahme eines ultramodernen Flughafens, der nach Verkehrsaufkommen der Drittgrößte in der Bundesrepublik ist – sein wird, wenn er denn endlich mal in Betrieb gehen würde. Vor der Inbetriebnahme stehen aber bisher erst einmal zwei Verschiebungen des Eröffnungstermins, wovon der letzte trotz besseren Wissens erst wenige Wochen vorher bekannt gegeben wird. Kommunizierte (Haupt-) Ursache: Das Brandschutzsystem ist nicht funktionstüchtig! Um mit aller Macht die Missstände zu vertuschen, wird der zuständigen Genehmigungsbehörde eine sogenannte Mensch-Maschine-Lösung vorgelegt. Mit niederschmetterndem Ergebnis – die Genehmigungsbehörde lehnt die Lösung als unverantwortbar ab. Damit die hochkomplexe Brandschutzanlage ihre Funktion ausüben kann, müssen ca. 16.000 Brandmelder, 50.000 Sprinklerköpfe, 3.400 Brandschutzklappen und -türen und 81 Entrauchungsventilatoren präzise auf das an einer Ecke des Terminals ausbrechende Feuer reagieren. Sonst werden andere Teile des Gebäudes verraucht, implodieren Abluftkanäle. Die „Mensch-Maschine-Lösung“ setzt sich aus den o.g. Komponenten und 700 Helfern zusammen. Es macht einen fassungslos, dass überhaupt solch eine Lösung ins Auge gefasst wird. Im Notfall sollen also 700 Menschen koordiniert werden, im richtigen Moment das Richtige tun. Sollen wie Brandschutzklappen, Brandmelder und Sprinklerköpfe dem Feuer und Rauch entspannt und gelassen entgegensehen - und standhalten. Fragt sich nur, wie diese 700 Personen sinnvoll und exakt koordiniert werden sollten – per Funk, Mobiltelefon, Lautsprecheranlage oder auf Zuruf? Und wer sollte dies tun, ohne kopflos zu werden, angesichts in Panik geratener Fluggäste, die lautschreiend durch die Gegend irren? Und mit dieser „Mensch-Maschinen-Lösung“ wollten die Verantwortlichen einen der modernsten Flughäfen betreiben? Solch eine Lösung vorzustellen, ohne vor Scham im Boden zu versinken, bedarf schon einer gehörigen Portion Abgebrühtheit. Auf der anderen Seite – der Bundesminister für Verkehr. Als Vertreter der Bundesregierung, des Deutschen Volkes, des Wählers und Steuerzahlers – des Finanziers und Eigentümer des neuen Flughafens BER. Aus den Erfahrungen mit dem Management des Flughafens, speziell mit dem Flughafenchef, der den Verwaltungsrat als Vertreter der Eigentümer über die tatsächliche Brandschutzsituation im Unklaren lässt, bis unmittelbar vor dem geplanten Eröffnungstermin, hat der Bundesverkehrsminister eine „SOKO BER“ zwecks Beurteilung der weiteren Baufortschritte des BER ins Leben gerufen. Aus den Erfahrungen, immer nur positive Meldungen zu erhalten, die die drängenden Probleme verschleierten, hatte der Minister als Vertretung die „SOKO BER“ zur Begleitung des Brandschutztests beim BER angemeldet. Und was passiert? - Der Flughafenchef lädt einfach einen seiner Verwaltungsräte und Eigentümer kurzerhand wieder aus! Die Reaktion - der Minister zeigt sich „erbost“. Er weist den Flughafenchef nicht zurecht, er nimmt ihn sich nicht zur Brust, stellt kein Ultimatum oder erzwingt sich den Zugang – nein, er kritisiert die mangelnde Transparenz. Gut, dass wir darüber geredet haben! Hier wedelt der Schwanz mit dem Hund, ein Verwaltungsrat wird düpiert. Der Minister wird wie ein kleiner Junge abgewiesen, findet keinen Weg, sich gegen einen hochbezahlten „Angestellten“ durchzusetzen. Und da soll sich der Bürger kraftvoll und adäquat vertreten fühlen? Ist das die politische Realität? Wird der Souverän - vertreten durch höchstrangige Politiker - von Flughafenchef Schwarz und dessen Flughafensprecher Kunkel am Nasenring herumgeführt? Der geplante Kostenrahmen des BER wird schon jetzt weit überschritten, die Schallschutzmaßnahmen bleiben bisher weit hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurück. Die Auswirkungen der Flugrouten infolge des unabhängigen Parallelflugbetriebes, über die die Bevölkerung jahrelang getäuscht wurde, sind ein Skandal. Die Bürger und Steuerzahler von Stadt, Land und Bund sind Eigentümer des Flughafens; sie werden für die noch nicht absehbaren Kostensteigerungen herangezogen und sie werden im Falle, dass der Flughafen sich selbst nicht wirtschaftlich trägt (worauf alles hindeutet), einspringen müssen. Durch wen werden ihre Interessen vertreten, wenn die Politik nicht in der Lage ist, sich gegen die haltlosen Machenschaften der Flughafengeschäftsleitung durchzusetzen? Zurück bleibt nur Fassungslosigkeit! Berlin, den 27.Juli 2012 Bernd Röstel Mitglied des Sprecherates

Lichtenrade, den 22. April 2012

Am 19. April 2012 fand im Gemeinschaftshaus Lichtenrade die 5. Mitgliederversammlung der „Bürgerinitiative Lichtenrade/Mahlow-Nord gegen Fluglärm e. V.“ statt. Vor knapp 100 Teilnehmern informierte der Sprecherrat über die wichtigsten Aktivitäten. Bernd Röstel verwies auf den Erfolg, dass die Abflüge vom BER von der Nordbahn Richtung Westen ‚geradeaus‘ festgelegt wurden und Lichtenrade so vom schlimmsten Fluglärm verschont bleibt. Die Flugroutenvorschläge vom 06. September 2010 drohten Lichtenrade stark zu verlärmen. Gemessen daran, wurde viel erreicht. Röstel betonte : »Wir können und werden uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen, da die veröffentlichten Routen bereits in 12 Monaten einer weiteren Überprüfung unterzogen werden sollen.« Zudem hat die Gemeinde Blankenfelde lt. U.Pohske eine Klage gegen die Flugrouten eingereicht mit dem Ziel, die Flugzeug entlang der L76 fliegen zu lassen. Dies würde zu einer massiven Verlärmung von Mahlow-Nord und Lichtenrade führen, über 12.000 Menschen zusätzlich würden lt. Umweltbundesamt (UBA) hiervon betroffen. R. Anders berichtete über die Aktivitäten des Arbeitskreises Aktion. Er organisiert z.B. vor jeder Sitzung der Fluglärmkommission eine Kleindemonstration vor dem Sitzungsgebäude in Schönefeld; die nächste findet am 21. Mai 2012 statt. N. Stock informierte über die Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die maßgeblich auf politischer Ebene gegen Fluglärm kämpft und auch in diversen Fluglärmkommissionen bundesweit vertreten ist. B. Grajeck-Dyhr berichtete von der Unterschriftenaktion, um eine Aufweichung des §29b Luftverkehrsgesetzes zu verhindern und ein generelles Nachtflugverbot von 22-6 Uhr zu erreichen. Sie hat bisher über 15.000 Unterschriften gesammelt, die zusammen mit Vertretern mehrerer Bürgerinitiativen aus anderen Bundesländern und weiteren 30.000 Unterschriften, dem Bundesverkehrsministerium pressewirksam übergeben wurden. Insgesamt wurden inzwischen 90.000 Unterschriften zusammengetragen und überreicht. Bernd Röstel erklärte : »Unsere Arbeit gründet sich schwerpunktmäßig auf Dialog. Wir suchen ständig das Gespräch mit den politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen, um unsere Betroffenheit darzustellen und für unsere Sichtweise zu werben.« Das gilt z.B. auch für die geplante EU-Betriebsbeschränkungs-Verordnung, die Lärmschutzrechte und Nachtflugeinschränkungen in Frage stellt. Die Versammlung endete mit der Feststellung des Sprecherrates: »Es gibt noch unendlich viel zu tun, aber wir bleiben dran. Bitte unterstützen Sie uns weiterhin.« A.Sobel

Lichtenrade, den 9. Februar 2012 -

Schutz vor Fluglärm – war der Kampf vergeblich? - EU-Betriebsbeschränkungs-Verordnung erschwert Nachtflugverbot - EU Entwurf trägt Handschrift der Luftfahrtindustrie Am Freitag, den 10. Februar 2012 wird im Bundesrat der Entwurf der EU- Betriebsbeschränkungs-Verordnung vom 1. Dezember 2011 beraten. Unter dem Deckmantel der Harmonisierung des europäischen Flugverkehrs nach dem Konzept des „balanced approach“ – des „ausgewogenen Ansatzes“, sollen Lärmminderungsmöglichkeiten nach einer Prioritätenliste geprüft werden. Erstaunlicherweise sollen lärmbedingte Betriebsbeschränkungen (auf Deutsch: Flugverbote / Nachtflugverbote) erst dann angewandt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten nach langwieriger Prüfung (Minimum 9 Monate) ausgeschöpft sind. Eine Betriebsbeschränkung soll auch nur dann erfolgen dürfen, wenn sie die kosteneffizienteste Maßnahme gegenüber den anderen Lärmminderungsmöglichkeiten darstellt. Bereits an zahlreichen Flughäfen bestehende lärmbedingte Flugverbote, die über die Vorgaben der Verordnung deutlich hinausgehen, drohen durch die Harmonisierung zurück gedrängt zu werden. Spezifische Situationen einzelner Flughäfen und notwendige individuelle Lösungen gegen Lärmprobleme schränkt die neue VO ein, bzw. unterbindet sie. Der Verordnungsentwurf geht sogar so weit, dass der Europäischen Kommission das Recht eingeräumt wird, von sich aus Entscheidungen seiner Mitgliedsstaaten über Betriebsbeschränkungen auszusetzen, und zwar ohne Widerspruchsmöglichkeit des Mitgliedstaates. Dies käme im Ergebnis einem Verbot gleich. Über allem steht der Anspruch der Luftfahrtindustrie nach einem ungehinderten Wachstum. Die geplante Steigerung der Kapazität des Luftverkehrs erfolgt unter bewusster Inkaufnahme der Reduzierung des Schutzbedürfnisses der betroffenen Anwohner von Flughäfen. Die Bürgerinitiative Lichtenrade/Mahlow-Nord e.V. stimmt mit der Analyse des EU-Entwurfes durch die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. und in der Ablehnung des Entwurfes voll überein. Einige Formulierungen dieser PM sind dieser Stellungnahme entnommen. Bernd Röstel Mitglied des Sprecherrates link: Stellungnahme der ADV und der BVF

Die Bürgerinitiative Lichtenrade/Mahlow-Nord gegen Fluglärm e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), die Abflüge vom BER von der Nordbahn Richtung Westen ‚geradeaus‘ zu bestätigen. Damit folgte das BAF den Vorschlägen von Fluglärmkommission (FLK) und Deutscher Flugsicherung (DFS). Diese hatten unter schwierigen Bedingungen eine für uns akzeptable Lösung gefunden, die unsere Forderung nach Vertrauensschutz und nach Verlässlichkeit des Planfeststellungsbeschlusses unterstützt. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, ausdrücklich auch bei den Politikern, die unsere Auffassung geteilt und unterstützt haben. Die Flugroutenvorschläge vom 06.09.2010, drohten Lichtenrade zu verlärmen. Gemessen daran, haben wir viel erreicht, können und werden uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen, da die heute veröffentlichten Routen bereits in 12 Monaten einer weiteren Überprüfung unterzogen werden sollen. Diese Veränderbarkeit der heutigen Routenfestlegung, aber auch unser Rechtsempfinden verlangen es, die von Bürgern aus Zeuthen, Potsdam und Lichtenrade vor dem BVerwG angestrengte Klage, vertreten durch RA Hellriegel, weiterhin zu begleiten. Um die belastenden Auswirkungen des Flughafenbetriebes einzudämmen, setzen wir uns für ein striktes Nachtflugverbot von 22:00 – 06:00 Uhr, sowie für die Erhaltung des § 29b LuftVG zum Schutz vor Nachtfluglärm weiter vehement ein. Wir werden auch weiter dafür kämpfen, dass der Flughafen zügig seiner Pflicht nachkommt, rechtzeitig vor Inbetriebnahme für umfassenden Schallschutz zu sorgen, oder als Ausgleich bis zum Vollzug der Schallschutzmaßnahmen, mindestens eine großzügige bemessene Lärmrente zahlt. Um eine Minderung der Doppelbelastung auf der Nordbahn zu erreichen, haben wir uns beim BAF eingesetzt, die Möglichkeit einer Verlagerung von Teilen der Abflüge von der Nordbahn Richtung Westen auf die Südbahn, zu prüfen. Dadurch würde die Gemeinde Blankenfelde/ Mahlow deutlich entlastet werden. Wir bleiben weiterhin wachsam. Bernd Röstel Mitglied des Sprecherates

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