Die Bürgerinitiative Lichtenrade/Mahlow-Nord gegen Fluglärm e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), die Abflüge vom BER von der Nordbahn Richtung Westen ‚geradeaus‘ zu bestätigen. Damit folgte das BAF den Vorschlägen von Fluglärmkommission (FLK) und Deutscher Flugsicherung (DFS). Diese hatten unter schwierigen Bedingungen eine für uns akzeptable Lösung gefunden, die unsere Forderung nach Vertrauensschutz und nach Verlässlichkeit des Planfeststellungsbeschlusses unterstützt. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, ausdrücklich auch bei den Politikern, die unsere Auffassung geteilt und unterstützt haben. Die Flugroutenvorschläge vom 06.09.2010, drohten Lichtenrade zu verlärmen. Gemessen daran, haben wir viel erreicht, können und werden uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen, da die heute veröffentlichten Routen bereits in 12 Monaten einer weiteren Überprüfung unterzogen werden sollen. Diese Veränderbarkeit der heutigen Routenfestlegung, aber auch unser Rechtsempfinden verlangen es, die von Bürgern aus Zeuthen, Potsdam und Lichtenrade vor dem BVerwG angestrengte Klage, vertreten durch RA Hellriegel, weiterhin zu begleiten. Um die belastenden Auswirkungen des Flughafenbetriebes einzudämmen, setzen wir uns für ein striktes Nachtflugverbot von 22:00 – 06:00 Uhr, sowie für die Erhaltung des § 29b LuftVG zum Schutz vor Nachtfluglärm weiter vehement ein. Wir werden auch weiter dafür kämpfen, dass der Flughafen zügig seiner Pflicht nachkommt, rechtzeitig vor Inbetriebnahme für umfassenden Schallschutz zu sorgen, oder als Ausgleich bis zum Vollzug der Schallschutzmaßnahmen, mindestens eine großzügige bemessene Lärmrente zahlt. Um eine Minderung der Doppelbelastung auf der Nordbahn zu erreichen, haben wir uns beim BAF eingesetzt, die Möglichkeit einer Verlagerung von Teilen der Abflüge von der Nordbahn Richtung Westen auf die Südbahn, zu prüfen. Dadurch würde die Gemeinde Blankenfelde/ Mahlow deutlich entlastet werden. Wir bleiben weiterhin wachsam. Bernd Röstel Mitglied des Sprecherates

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