Die junge Klimaschutzbewegung hat für den 20. September 2019 weltweit zum KLIMAAKTIONSTAG aufgerufen. An diesem Tag tritt das Klimakabinett der Bundesregierung zusammen, um die wesentlichen Entscheidungen zu treffen, durch die Deutschland seine Klimaziele erreichen soll.

Gemeinsam mit der Bundesvereinigung gegen Fluglärm unterstützen wir diese Aktionen, weil der Kampf gegen Fluglärm und für weniger Emissionen nicht voneinander zu trennen ist.

Der Luftverkehr ist die klimaschädlichste Form der Mobilität. Ein Langstreckenflug erzeugt mehr CO2 als ein PKW bei 25.000 km Jahresfahrleistung. Dies muss bei den Entscheidungen für ein Klimaschutzgesetz berücksichtigt werden. Mehrere Milliarden Subventionen für den Flugverkehr müssen abgeschafft werden, der Flugverkehr gehört in die Bepreisung des CO2-Ausstoßes einbezogen. Die Befreiung von der Treibstoffbesteuerung bevorzugt den Flugverkehr einseitig gegenüber den anderen Verkehrsträgern. Das freiwerdende Geld sollte in den Ausbau des umweltfreundlichen Regional- und Fernverkehrs der Bahn fließen.

Eine Abschaffung von Flügen unter 500 km wäre ein weiterer wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung des Fluglärms.

Den schönen Worten der Politiker müssen nun Taten folgen. Es eilt !!!                
Wenn es nicht gelingt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad C zu begrenzen, droht eine nicht mehr aufzuhaltende Klimakatastrophe.

AlleFürsKlima! Aktionen weltweit.

Berlin: Brandenburger Tor, 12.00 - 16.00 Uhr

Alle Infos und Orte

 

 

Und wieder schlagen die Wogen hoch – der Tagesspiegel vom heutigen Tag berichtet aus dem unveröffentlichten Bericht des TÜV Rheinland vom 8. März 2019. Danach sollen zum Veröffentlichungszeitpunkt allein bei den bereits erneuerten Kabeln für die Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung 11.519 Mängel vorhanden sein, also rund viermal so viel, als bisher vom BER-Chef Lüttge Daldrup kommuniziert wurden.

Zudem ist von einer Vielzahl erforderlicher Rückbaumaßnahmen die Rede, die den schon überstrapazierten Zeitplan noch mehr ins Wanken zu bringen drohen. Da werden bspw. unsachgemäß verwendete Kunststoffdübel aufgeführt, die einem möglichen Brand nicht Stand halten würden und ggf. ausgewechselt werden müssten, falls der TÜV keine Sondergenehmigung erteilt. Der Zieltermin sei aufgrund des unfertigen Anlagenzustandes stark gefährdet.

Die heute bekannt gewordenen Informationen haben zu heftigen Reaktionen im heutigen BER-Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses geführt. Es verdichten sich die Hinweise, dass der geplante BER-Eröffnungstermin Oktober 2020 nicht zu halten sein wird.

12.04.2019
Bernd Röstel

 

 

 


Einladung

zur 12. Mitgliederversammlung

an die Mitglieder der
BI Lichtenrade/Mahlow-Nord
gegen Fluglärm e.V.

am 20. März 2019
um 18:30 Uhr

Ort: Cafeteria des
Ulrich-von-Hutten-Gymnasiums




Bernd Röstel
12.03.2019

 

 

 

 

Der Tod: "Du hast einen
letzten Wunsch frei."

Ich: "Ich möchte an der
Eröffnungsfeier des BER
teilnehmen."

Zack. Ewiges Leben.



Quelle: facebook.com/binmitdabei

 

 

 

 




Wir wünschen unseren
Leserinnen und Lesern
ein glückliches, erfolgreiches
und fluglärmarmes
neues Jahr 2019






Grafik entnommen: Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.

 

Wir wünschen
ein besinnliches und fluglärmarmes
Weihnachtsfest 2020

Der Sprecherrat

 

 

 

 

... oder möchte sich da jemand unsterblich machen?

 

 

Zu diesem Versprechen versteigen sich Verantwortliche aus der Luftverkehrswirtschaft - u.a. Ralf Teckentrup vom Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften. Er wiegt potentielle Passagiere in Sicherheit vor einer Ansteckung. Der hier verlinkte 'NANO'-Beitrag untersucht diese gewagte Aussage:


→ Fliegen trotz Corona?

 

 

 
 
 
 

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat am 29.06.2020 die letzte Festlegung der Flugverfahren des zukünftigen BER auf seiner Website veröffentlicht. Bei dieser (erneuten) Festlegung handelt es sich um die (gerade) Abflugroute von der Nordbahn Richtung Westen (25R) während der Nachtstunden, oft benannt als Nachtflugroute:

Die erneute Abwägung und Festlegung wurde erforderlich, da die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow mit ihrer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) im Jahr 2015 Erfolg hatte, die eine sogenannte Nordumfliegung der Gemeinde zum Ziel hatte. Zu seiner Entscheidung führt das BAF aus:

"Nach Abwägung aller relevanten Belange hat das BAF erneut dem Geradeausflug, also der Bestandsvariante, den Vorzug gegeben. Vorzugswürdige Alternativen zum Geradeausflug sind - unter Wahrung der Anforderungen an eine sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des für den Flughafen zugelassenen Luftverkehrs - insbesondere im Hinblick auf die Fluglärmbelastung nicht ersichtlich.

Die tragenden Gründe der Abwägung finden sich neben weiteren Informationen im Abwägungsvermerk des BAF, der mit seinen beiden Anlagen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird."

Bernd Röstel
01.07.2020

 

 

 

 

 

 

Wir wünschen allen Mitgliedern
und Lesern unsere Website
ein Frohes Osterfest.
Mögen wir gemeinsam
die Coronapandemie gut überstehen.


Der Sprecherrat